Leitlinien der BSW Fotogruppe Hamburg-Altona
Die BSW-Fotogruppe Hamburg-Altona ist als kulturelle Gruppe Teil der Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW) und unterliegt deren Bestimmungen bzw. Satzungen. Sie unterstützt die Belange des BSW und die Neugewinnung von Förderern.
Zweck der Fotogruppe ist das Ausüben des gemeinsamen Hobbys Fotografie und die Förderung der Kunst und Kultur im Bereich der Fotografie. Dies wird insbesondere durch gemeinsame Veranstaltungen und Unternehmungen wie Gruppenabende, Exkursionen und Workshops erreicht.
Bei Bildkritiken wird besonderer Wert auf den respektvollen Umgang miteinander und die Wertschätzung von Fotografien und persönlichen Stilen gelegt.
- Mitgliedschaft
Die Fotogruppe hat aktive Mitglieder (Vollmitglieder) und passive Mitglieder, Gäste und Ehrenmitglieder. Letztere werden bei der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vollmitglieder gewählt.
Die aktive Mitgliedschaft (Vollmitgliedschaft) berechtigt neben der uneingeschränkten Teilnahme an den Veranstaltungen (z.B. Gruppenabende, Workshops, Exkursionen) der BSW-Fotogruppe HH-Altona
- zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung mit Stimmrecht
- zur kostenlosen Nutzung von Angeboten der Fotogruppen (Ausleihen von Büchern, Gerätschaften etc.)
- zum Erhalt der Sammellinse
- zum Zugang zum Servicebereich (Internet) der Fotogruppe
- zur Nutzung des Cloud-Services der Fotogruppe
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Die passive Mitgliedschaft berechtigt
- zur Teilnahme an Fotogruppenabenden
- zur Teilnahme an Exkursionen im Hamburger Stadtbereich
- zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht
- zur kostenpflichtigen Nutzung von Angeboten der Fotogruppen (Ausleihen von Büchern, Gerätschaften etc)
- zum Erhalt der Sammellinse
- zum Zugang zum Servicebereich (Internet) der Fotogruppe
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Gäste sind jederzeit willkommen.
Sie können im Rahmen von drei Gruppenabenden auch an Exkursionen im Stadtgebiet Hamburg teilnehmen, müssen sich danach aber entscheiden, ob Sie Mitglied der Fotogruppe werden möchten. Bei einem Beitritt zur Fotogruppe im laufenden Kalenderjahr fällt für dieses Kalenderjahr nur der anteilige Mitgliedsbeitrag an.
Mitglieder müssen, neben der Mitgliedschaft in der BSW-Fotogruppe Hamburg-Altona, auch Fördermitglied im BSW werden. Eine Abweichung von dieser Regelung ist nicht möglich.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft im BSW und der Verbleib in der BSW-Fotogruppe Hamburg-Altona schließen sich aus. Diese Regelung gilt nicht für Mitglieder, die vor dem 01.08.2004 in die Fotogruppe eingetreten sind.
Die Mitgliedschaft in der Fotogruppe ist eine Jahresmitgliedschaft. Sie kann jederzeit zum Jahresende gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge ist das Kalenderjahr.
Die Höhe der Beiträge für aktive und passive Mitglieder und die Höhe des Sozialbeitrages werden jährlich in der Mitgliederversammlung (MgV) festgelegt.
Der jeweilige Beitrag ist nach Eingang der Rechnung ohne weitere Aufforderung per Überweisung auf das Konto der Fotogruppe zu zahlen.
Die Rechnungen der Fotogruppe Hamburg-Altona sind von allen Mitgliedern der Fotogruppe innerhalb von vier Wochen zu begleichen, sofern kein anderes Zahlungsziel genannt wurde. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird eine Mahngebühr von 5,00 € pro Rechnung erhoben. Ausnahmeregelungen können von der Gruppenleitung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
Der Rechnungsschluss ist in der Regel der 15. Dezember eines jeden Jahres. Die Anweisung von Zahlungen kann dann erst wieder ab dem 1. Januar des Folgejahres erfolgen. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der Zustimmung der Gruppenleitung.
- Mitgliederversammlung
Die jährliche Mitgliederversammlung (jMgV) findet am 2. Dienstag im November statt.
Die Einladung erfolgt schriftlich und mindestens 14 Tage vorher.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
- Entgegennehmen des Jahresberichtes der Gruppenleitung
- Überprüfung der Kasse für das ablaufende Geschäftsjahr
- Festlegung / Bestätigung der Budgetplanung für das kommende Geschäftsjahr
- Wahl / Bestätigung der Gruppenleitung
- Wahl von Ehrenmitgliedern
- Festlegen der Mitgliedsbeiträge
- Auflösung der Fotogruppe
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Zusammen mit der Einladung zur jMgV werden folgende Unterlagen an die Mitglieder versendet:
- Budgetplanung für das kommende Geschäftsjahr
- Gegenüberstellung von Budgetplanung und tatsächlichen Ausgaben des ablaufenden Geschäftsjahres
- Vorliegende Kassenberichte des ablaufenden Geschäftsjahres
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Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (aMgV) kann wie folgt einberufen werden:
- mit einfacher Mehrheit durch die Gruppenleitung
- sofern die Gruppenleitung handlungsunfähig sein sollte, durch die/den Gruppenleiter/in
- auf Antrag von mindestens einem Viertel der aktiven Mitglieder
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Die Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung muss schriftlich höchstens 21 und mindestens 7 Tage vor der Sitzung erfolgen.
Die Mitgliederversammlungen sind mit den anwesenden Mitgliedern grundsätzlich beschlussfähig. Über alle Entscheidungen wird nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit abgestimmt.
Bei den Mitgliederversammlungen hat jedes aktive Mitglied der Fotogruppe eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Gruppenleiter/die Gruppenleiterin. Die Ergebnisse jeder Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und allen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen
- Aufgaben der Gruppenleitung
Die Gruppenleitung hat neben den Bestimmungen der BSW-Richtlinien folgende Aufgaben:
- Beschlüsse über reduzierte Einzel-, Familien- oder Sozialbeiträge
- Sorge zu tragen für den respektvollen Umgang untereinander
- Sorge zu tragen für die Umsetzung der BSW-Richtlinien und von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
- Delegation von Aufgaben an Mitglieder (Gruppenbeauftragte)
- Ausführung von Aufgaben, die nicht durch Gruppenbeauftragte bearbeitet werden oder bearbeitet werden können
- Entscheidungen über Einkäufe für die Fotogruppe auf Basis der Budgetplanung
Bei ungeplanten Einkäufen über 100,- € muss die Gruppe vor dem Einkauf über den Grund des Einkaufs und die Höhe des Betrages informiert werden, sofern die Einkäufe in der Budgetplanung nicht vorgesehen waren oder die Kosten sich um mindestens 20% erhöhen.
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Die Abstimmung in der Gruppenleitung erfolgt mit einfacher Mehrheit.
- Gruppenbeauftragte
Zur Arbeitsteilung und Bereitstellung von speziellen Ansprechpartnern können Aufgaben an Gruppenbeauftragte delegiert werden. Praktischerweise werden Gruppenbeauftragte für wiederkehrende Aufgaben während der Jahresmitgliederversammlung für das kommende Geschäftsjahr festgelegt.
- Ausleihen von Gerätschaften etc.
Fotogruppenmitglieder, die sich Geräte oder Teile aus dem Eigentum der Fotogruppe leihen, verpflichten sich, diese in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Beschädigungen sind der/dem Verantwortlichen unverzüglich bzw. spätestens bei der Rückgabe zu melden.
Sogenannte Beschädigungen an Verschleißteilen werden aus den Mitteln der Fotogruppe Hamburg-Altona repariert. Für den Fall, dass eine anderweitige Reparatur notwendig ist, wird durch die Gruppenleitung ggf. eine angemessene Kostenbeteiligung bzw. im Einzelfall die Kostenübernahme durch den Ausleiher beschlossen.
Hamburg, den 14.07.2015